Der legale Einsatz von so genannten IMSI-Catchern, die zur Überwachung
von Handys dienen, wird immer wahrscheinlicher. Am heutigen Freitag
beschäftigt sich der Innenausschuss des Bundestags mit dem Antiterror-Gesetz. Die darin erstmals geregelte IMSI-Catcher-Nutzung durch den Verfassungsschutz wird jedoch allenfalls am Rande Thema der Anhörung sein.
IMSI-Catcher dienen dazu, die auf Mobilfunk-Karten gespeicherte
IMSI-Nummer zu erfassen. Dafür simuliert das Gerät eine Funkzelle --
sämtliche Handys in einem gewissen Umkreis buchen sich dann beim
IMSI-Catcher ein. Außerdem helfen die rund Hunderttausend Mark teuren
Geräte, den Standort eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle
einzugrenzen.
Das Bundeskriminalamt und der Bundesgrenzschutz nutzen das Überwachungstool schon seit Jahren, ohne dass dafür eine ausdrückliche Rechtsgrundlage besteht. Anfang September erklärte die Bundesregierung, der Einsatz sei durch die Strafprozessordnung (§§ 100a, 161 StPO) bereits gedeckt.
"Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit" wolle man aber die
Schaffung einer Rechtsgrundlage in der StPO prüfen, hieß es weiter.
Die Nutzung von IMSI-Catchern soll nun als Teil der
Anti-Terror-Gesetze explizit geregelt werden -- zunächst im
Verfassungsschutzgesetz und später in der Strafprozessordnung. Großen
Widerstand brauchte Innenminister Otto Schily im Vorfeld nicht zu
befürchten. Andere Themen wie die Aufnahme von Biometrie-Daten in
Ausweise oder erweiterte Abhörbefugnisse für Geheimdienste bestimmten
die öffentliche Debatte zu den Anti-Terror-Gesetzen.
Ermittler fordern den Einsatz von IMSI-Catchern schon länger, weil
sie häufig nicht wissen, welche Mobilfunkanschlüsse von Verdächtigen,
gegen die gerade ermittelt wird, benutzt werden. Bei Drogendelikten
spricht die Polizei schon von "Kartenspielern", weil die Betroffenen im
Wissen um die permanente Überwachung ihre Handys und Telefonkarten
laufend wechseln. Zum Abhören eines Telefonanschlusses braucht die
Polizei jedoch Namen und Telefonnummer des Abzuhörenden, denn nur nach
Vorlage dieser Daten und bei entsprechend schweren Straftaten darf ein
Richter einem Lauschangriff überhaupt zustimmen. Der IMSI-Catcher
könnte den Ermittlern die fehlende Handynummer liefern, weil sie sich
aus der IMSI durch Nachfrage beim jeweiligen Netzbetreiber ermitteln
lässt. Probleme könnte es allerdings bei Netzkarten ausländischer
Mobilfunkanbieter geben, weil diese dann mit den deutschen Behörden
kooperieren müssten.
Datenschutzrechtlich ist der Einsatz von IMSI-Catchern nach Meinung
von Datenschutzexperten höchst bedenklich. Er versetzt die Polizei in
die Lage, Telefonnummern und damit auch Namen sämtlicher Handybesitzer
im überwachten Bereich zu ermitteln -- und dies, ohne dass die
Überwachten irgendetwas davon mitbekommen. Die meisten würden den
kurzzeitigen Ausfall des jeweiligen Netzes gar nicht bemerken.
IMSI-Catcher bergen noch weitere Risiken: Weil die Handys in dem
betroffenen Bereich für kurze Zeit nicht mehr benutzbar sind, fallen in
diesem Zeitraum auch etwaige Notrufe aus. Handybasierte
Alarmierungssysteme, beispielsweise von Polizei und Ärzten, wären lahm
gelegt.
Mobilfunkanbieter fürchten zudem, dass mit IMSI-Catchern auch
Telefonate abgehört werden könnten. Das Innenministerium bestreitet
dies vehement: Ein Mitschneiden von Gesprächsinhalten sei mit dem
verwendeten Catcher GA 090 "konstruktionsbedingt nicht möglich". Bei einer Vorführung des Geräts hatte der Hersteller Rohde & Schwarz
jedoch erklärt, dass nach einer kleinen Software-Anpassung sehr wohl
abgehört werden könne. Wer fürchtet, mit einem IMSI-Catcher von Rohde
& Schwarz belauscht zu werden, muss zu einem so genannten
Krypto-Handy greifen, das die Gespräche mit einer internen
Verschlüsselung sendet. Infrage käme beispielsweise das TopSec GSM, hergestellt ebenfalls von Rohde & Schwarz.
(hod/c't)